Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Montage von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Einrichtungen
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum („Kunde“). Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunden“), sofern nicht ausdrücklich abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen wurden. Gegenstand der Bestimmungen ist insbesondere die Lieferung und/oder Montage von Photovoltaikanlagen, Speichern und dazugehöriger Nebeneinrichtungen. Zur Montage gehören unter anderem, aber nicht abschließend, Dachdeckerarbeiten, Elektroinstallation, Trafo- und Schaltschrankinstallation sowie der Tiefbau.
(2) Diese AGB gelten grundsätzlich sowohl gegenüber Verbrauchern, Unternehmern und Kaufleuten, wobei teilweise entsprechend differenzierte Regelungen gelten.
(3) Liegen mehrere Fassungen dieser AGB vor, gelten die AGB in der letzten dem Kunden in Textform zur Kenntnis gebrachten oder sonst rechtswirksam einbezogenen Fassung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, gelten diese AGB für sämtliche zum Zeitpunkt der Einbeziehung noch nicht abgeschlossenen sowie zukünftige Geschäftsverhältnisse.
(4) Schriftliche Angebote gehen diesen AGB vor. Jegliche Nebenabreden benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(5) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht und widersprechen diesen hiermit ausdrücklich. Etwas anderes gilt auch nicht bei vorbehaltloser Lieferung und/oder Montage.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Üblicherweise nehmen wir Angebote innerhalb von zwei Wochen an, diese Zeitspanne verlängert sich ggf. um eine vorgelagerte Netzverträglichkeitsprüfung gem. ergänzender Vereinbarung.
(3) Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (positives Ergebnis einer Netzverträglichkeitsprüfung). Wenn sich der vom Netzbetreiber zugewiesene Netzanschlusspunkt auf Ebene der Mittelspannung befindet, ist bauseits eine Mittelspannungsstation mit ausreichend dimensioniertem Transformator zur Verfügung zu stellen. Diese Station und der Transformator müssen den geltenden Richtlinien (u. a. des VDE) und den jeweiligen TAB des Netzbetreibers entsprechen. Sollte die Elektroverteilung und/oder die Mittelspannungsstation (inkl. Transformator) nicht ausreichend sein, berechnen wir den Umbau der Verteilung nach Aufwand und Aufmaß. Über anfallende Mehrkosten werden wir den Kunden unverzüglich informieren.
(4) Auf Wunsch des Kunden führen wir die Abstimmung mit dem Netzbetreiber vor Vertragsschluss auf Basis eines gesonderten, in Textform (E-Mail) zu vereinbarenden, Auftrages durch, für den verbundene Prüfung nicht zur Beauftragung für Lieferung und Montage einer Photovoltaik-Anlage kommen, so ist der hierbei entstandene Aufwand mit einem Stundensatz von 150 €/Std. zu vergüten. In diesem Fall stimmt der Kunde zu, dass die AGB bereits ab Eingang des Auftrags für die Abstimmung mit dem Netzbetreiber gelten.
§ 3 Eigentums- und Urheberrechte
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor jeder anderweitigen Verwendung oder Weitergabe von Dokumenten und Informationen (insb. hinsichtlich der Identität von Zulieferern, Lieferketten) an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Beide Parteien sind insoweit zur Verschwiegenheit über die Geschäftstätigkeiten der anderen Partei verpflichtet.
§ 4 Lieferfristen und Lieferverzug
(1) In unseren Angeboten genannte Leistungstermine oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns in Textform als verbindlich bestätigt werden.
(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden sowie im Falle von Zugangsbehinderungen am Installationsort und sonstigen Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern sich Liefertermine und -fristen entsprechend. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden vom Kunden getragen.
(3) Sofern der Kunde die Lieferung an einem Liefertermin zu einer bestimmten Uhrzeit wünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und ist mit Mehrkosten für den Kunden verbunden.
(4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, stehen mitgeteilte Liefertermine oder -fristen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht-, nicht rechtzeitige oder fehlerhafte Selbstbelieferung zu vertreten haben. Der Kunde wird über die Nicht- bzw. nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB können wir vom Kaufvertrag mit dem Kunden zurücktreten, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bei unserem Zulieferer bestellt haben, allerdings nicht richtig oder rechtzeitig beliefert worden sind (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist weiterhin, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben.
(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Witterung, Pandemie, Krieg usw., auch wenn diese bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten oder bei anderen von uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten beauftragten Dritten eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen und -terminen berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verweigern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte ein solcher Fall höherer Gewalt eintreten sowie nach dessen Beendigung, werden wir den Kunden unverzüglich informieren.
(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er notwendige Mitwirkungshandlungen nach § 6 oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir Lagerkosten, Personalkosten) zu verlangen.
§ 5 Leistungserbringung (
1) Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer).
(2) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass uns bestimmte Komponenten, z.B. Modultypen und/oder Wechselrichtertypen seitens unserer Zulieferer nur auf der Grundlage von Kontingenten geliefert werden, und es deshalb vorkommen kann, dass eine bestimmte, im Angebot genannte Komponente nicht lieferbar ist. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten und anbieten, die nicht oder nicht rechtzeitig lieferbare Komponente durch ein gleichwertiges Produkt anderer Hersteller zu ersetzen. Eine entsprechende Änderung – einschließlich einer etwaigen damit verbundenen Preisänderung – bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform. Solange der Kunde einer entsprechenden Änderung nicht zustimmt, ruhen unsere Leistungspflichten unter dem Vertrag und ggf. vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
(3) Wir weisen zudem darauf hin, dass die Leistung einzelner Module herstellungsbedingt von der – vom Hersteller – beworbenen Modulleistung abweichen kann. Diesen Umstand haben wir nicht zu vertreten. Sollte es aufgrund dieses Umstandes zu Abweichungen (>10 W) in Bezug auf die Gesamtleistung der Photovoltaikanlage kommen, werden wir den Kunden darauf hinweisen und mit ihm auf eine Einigung bzgl. des weiteren Vorgehens hinwirken.
(4) Wir erbringen die in unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung dargelegten Lieferungen und Leistungen. Für darüber hinausgehende Leistungen hat uns der Kunde gesondert zu beauftragen, diese werden gesondert berechnet. Wir weisen darauf hin, dass sich die angebotene Anlagenzertifizierung nur auf die von uns geplante PV-Anlage und auf im Angebot aufgeführte Komponenten bezieht. Etwaige Zusatzbestände (z.B. Bestandsanlagen) können – nach entsprechender Beauftragung – ebenfalls zur Zertifizierung vorbereitet werden.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Kosten der Herstellung oder Erweiterung des Netzanschlusses sowie sonstige Kosten, die der am Installationsort zuständige Strom-/ bzw. Verteilnetzbetreiber im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme und dem Netzanschluss und/oder dem Betrieb der Photovoltaikanlage oder für sonstige Leistungen in Rechnung stellt, sind vom Kunden zu tragen.
(2) Sind für die Errichtung von PV-Anlagen behördliche Genehmigungen (z.B. nach Landes-Baurecht, Denkmal- oder Naturschutz, Immissionsschutzrecht) erforderlich, so liegt es in der Verantwortung des Kunden, diese Genehmigungen einzuholen und die entsprechenden Kosten zu tragen. Bei Einholung der Genehmigungen unterstützen wir den Kunden – wenn erforderlich – durch Übermittelung aller genehmigungsrelevanter Informationen, die bei uns vorliegen. Dies umfasst nicht die Netzverträglichkeitsprüfung (siehe § 2 (3)).
(3) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Montageort zum vereinbarten Montagetermin frei und sicher zugänglich ist. Im Übrigen verweisen wir auf § 4 Abs. 2 dieser Bestimmungen.
(4) Erfolgen kundenseitige Umbau- oder Vorarbeiten, die nicht Teil der von uns angebotenen Leistungen sind (z.B. Kabelverlegungen, Dacharbeiten), müssen diese bis zum vereinbarten Montagetermin fachgerecht abgeschlossen sein, damit es nicht zu Behinderungen bzw. Verzögerungen der Montagearbeiten kommt. Kommt es aufgrund von kundenseitigen Arbeiten zu Verzögerungen, so ist der entstandene (Verzögerungs-)Schaden vom Kunden zu tragen.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass das Dach für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist. Dies umfasst vor allem die Prüfung der Gebäude- und Dachstatik sowie der Dachziegel. Nachdem wir das prognostizierte Flächengewicht, wobei es sich um eine ca-Angabe handelt, mitgeteilt haben, sichert uns der Käufer zu, dass sein Gebäude und dessen Dachkonstruktion die erforderlichen statischen Eigenschaften aufweist, um die Montage der Anlage fachgerecht und sicher vornehmen zu können. Darüber hinaus sichert der Kunde uns zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbaren gefährlichen Stoffen ist. Im Zweifel hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten die Statik und das Vorhandensein gefährlicher Stoffe begutachten zu lassen. Sollten für die Montage der Photovoltaikanlage relevante Dachziegel ausgetauscht werden müssen oder beschädigt werden, wird uns der Kunde kostenfreie Ersatzziegel zur Verfügung stellen. Kann der Kunde keine Ersatzziegel oder PV-Montageziegel zur Verfügung stellen, so trägt er den mit der Ersatzbeschaffung entstehenden Aufwand (Material und Zeit) selbst.
(6) Stellt sich nach Beginn der Arbeiten heraus, dass zusätzliche Materialien (z.B. Kabel) benötigt werden, ohne, dass ein Planungsverschulden unsererseits vorliegt, so sind die notwendigen Mehrkosten für die zusätzlich benötigten Materialien vom Kunden zu tragen. Sollte dieser Fall eintreten, informieren wir den Kunden unverzüglich über den zusätzlichen Bedarf. Bei erheblichen Abweichungen (>20 % des Leistungspreises) steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall wären bereits erbrachte Leistungen dennoch zu vergüten.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(3) Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, • wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät und die Zahlung trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung in vereinbarter Höhe vollständig leistet oder • wenn über das Vermögen des Kunden nach Vertragsschluss das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
(4) Sollte es nach Vertragsschluss zu Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreiserhöhungen, kommen, werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Gleichsam werden wir den Kunden über etwaige Kostensenkungen informieren. Gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB besteht die Möglichkeit zur jederzeitigen Preisanpassung aufgrund der oben genannten Umstände. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB so ist eine Preiserhöhung frühestens vier Monate nach Vertragsschluss möglich. Sollte sich der vereinbarte Preis aufgrund von Preisanpassungen um mehr als 15 % innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss erhöhen, so ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung auf alle Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis in unserem Eigentum.
(2) Wir weisen darauf hin, dass die jeweils zu errichtende PV-Anlage weder wesentlicher Bestandteil (i.S.d. § 94 BGB) des Gebäudes noch des Grundstücks wird.
(3) Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Rechte Dritter (Pfändungen) auf die uns gehörenden Anlagen bzw. Anlagenteile erfolgen.
(4) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, ist vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware nicht zulässig. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für den Fall eines Weiterverkaufs tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit ausdrücklich an. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt einer der vorgenannten Fälle jedoch vor, so können wir verlangen, dass der Kunde uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 9 Mängelrechte, Haftung und Rücktritt
(1) Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Werden Anlagen im konkreten Fall auch montiert, hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar von der Installation bzw. Montage zu erfolgen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB so beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche, die aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme, sofern eine Abnahme vereinbart wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 10 Abs. 1 dieser AGB. Solche Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritte für die vertragsgegenständliche Anlage und deren Installation übernehmen wir keine Haftung.
(4) Hat der Hersteller bezüglich der von uns gelieferten Produkte selbstständige Garantien übernommen, so stehen diese dem Kunden als Käufer der Produkte zu. Verpflichteter aus Ihnen gegenüber abgegebenen selbstständigen Garantien ist ausschließlich der Hersteller der Produkte. Es gelten insoweit die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
(5) Verfärbungen von Photovoltaikmodulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Sachmangel.
(6) Der Käufer kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Jede Partei hat bei Bestehen eines Rücktrittsrechts auf Verlangen der jeweils anderen Partei innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob sie vom Vertrag zurücktritt oder weiter am Vertrag festhalten will.
(7) Treten wir aus einem Grund vom Vertrag zurück, den wir nicht zu vertreten haben, sondern der auf ein vertragswidriges Verhalten des Kunden zurückzuführen ist, haben wir das Recht, Schadensersatz in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Bereits gezahlte oder noch zu zahlende Planungskosten werden dabei angerechnet. Dem Käufer bleibt zur Reduzierung seiner Zahlungspflicht der Nachweis gestattet, ein Schaden und ein entgangener Gewinn sei überhaupt nicht entstanden oder dieser sei niedriger als die oben genannte Pauschale. Im Übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie für deliktisches Handeln ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Kunde vertrauen darf. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt und umfasst insbesondere nicht indirekte Schäden oder Folgeschäden, sofern es sich nicht um Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. Dieser Haftungsausschluss gilt auch im Hinblick auf unsere Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB sowie unsere gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter.
(2) Hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung wegen Verzuges, so ist der zu ersetzende Schaden beschränkt auf einen Betrag von 0,5 % des vereinbarten Netto-Preises der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jede volle Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf einen Betrag von 5 % dieses Netto-Preises. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 11 Bonitätsprüfung, Information zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung
(1) Ist mit dem Kunden Ratenzahlung, ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Leasing, Mietkauf) oder Zahlung im Lastschriftverfahren vereinbart, sind wir berechtigt, nach Eingang des Angebots des Kunden und vor dessen Annahme ein etwaiges Ausfallrisiko durch eine Wirtschaftsauskunftei prüfen lassen dürfen. Hierbei erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung, zur Vermeidung eines Zahlungsausfalls und erfolgt somit auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung.
(2) Nähere Angaben und Informationen gemäß Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung zu der bei Wirtschaftsauskunftskarteien stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie im Internet z.B. unter „SCHUFA-Datenschutzinformation (nach Art. 14 DS-GVO)“.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien stimmen der elektronischen Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch die jeweils andere Vertragspartei zu. Hinsichtlich der personenbezogenen Daten von eigenen Mitarbeitern sichern die Vertragsparteien zu, dass evtl. erforderliche Einwilligungen erforderlich ist, werden diese Daten an andere Stellen weitergeben.
(2) Die Vertragsparteien stimmen überein, dass über alle Informationen und Unterlagen, die die jeweils anderen Vertragspartei einschließlich deren Mitarbeiter und Kunden betreffen, Stillschweigen bewahrt und vertrauliche Daten – insbesondere personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vertrauliche Daten dürfen nur unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verwendet werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer kein Verbraucher, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hildesheim. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Sollte eine dieser Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Streitbeilegung nach § 36 VSBG und Art. 14 ODR-VO:
Das Unternehmen Sonnentaler GmbH muss nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und tut dies auch nicht. Auf die Plattform zur Online- Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten der Europäischen Kommission wird hingewiesen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . An einem solchen Verfahren muss das Unternehmen Sonnentaler GmbH nicht teilnehmen und tut dies auch nicht.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Verbraucher, denen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Sonnentaler GmbH
Senator-Braun-Alle 1+3
31135 Hildesheim
Telefon: 05068-92 92 0
E-Mail: info@sonnentaler.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück per Brief oder E-Mail.
Sonnentaler GmbH
Senator-Braun-Alle 1+3
31135 Hildesheim
Telefon: 05068-92 92 0
E-Mail: info@sonnentaler.de
Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir (Unzutreffendes streichen) den von mir/uns (Unzutreffendes streichen) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
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Bestellt am: ____________________ ________________________________________________________
Name/Namen des/der Verbraucher/s ________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher/s ________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher/s (nur bei Mitteilung auf Papier) _________________________
Datum […], den … […], den … ________________________________ ________________________________
[Kunde] [Sonnentaler GmbH]
Unterschrift / Stempel Unterschrift /Stempel