Bundesrat will Photovoltaik in Kleingärten rechtlich absichern
02.09.25

Eine neue Studie zeigt: Deutschlands ertragsbasierte Agri-PV-Regeln passen am besten zu den gemessenen Pflanzenerträgen unter PV und gelten im europäischen Vergleich als effektivster Politikansatz für eine skalierbare, landwirtschaftsverträgliche Agri-Photovoltaik.
Der Bundesrat setzt sich erneut für klare Regeln bei der Nutzung von Photovoltaik in Kleingärten ein und fordert eine konkrete Ergänzung des Bundeskleingartengesetzes, um die rechtliche Unsicherheit bei kleinen Solaranlagen zu beseitigen.
Die Initiative im Überblick
Beschluss des Bundesrats (11. Juli 2025)
Der Bundesrat hat den Bundestag aufgefordert, § 3 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes durch den Satz „Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig.“ zu ergänzen. Damit soll geschaffen werden, dass eine auf Eigenversorgung gerichtete PV-Nutzung nicht dazu führt, dass eine Gartenlaube fälschlich als Wohnhaus eingeordnet wird.
Ziel: Rechtssicherheit schaffen
Derzeit ist weder erlaubt noch verboten, kleine Solaranlagen (Steckersolargeräte) in Kleingärten zu betreiben. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, dass diese Nutzung nicht nachteilig bewertet wird – insbesondere nicht im Hinblick auf Pachtrecht, Kündigungsschutz oder die zulässige Gartenlaube, die nicht für dauerhaftes Wohnen gedacht ist.
Vorheriger Versuch 2023 gescheitert
Ein früherer Vorschlag aus 2023 sah eine Grenze von 800 W Modul-Leistung vor – wurde aber abgelehnt, da „Arbeitsstrom“ für die kleingärtnerische Nutzung bereits als zulässig galt.
Argumentation der Bundesregierung
Keine Zusatzregel notwendig
Die Bundesregierung argumentiert, dass kleine Photovoltaikanlagen bereits erlaubt sind, sofern sie Arbeitsstrom für Gartenarbeiten liefern. Eine explizite Gesetzesänderung sei deshalb nicht erforderlich.
Gefahr der Einschränkung anderer Konzepte
Die Klarstellung könnte ungewollt größere oder gemeinschaftliche Anlagen (z. B. Vereinsdächer oder Gemeinschaftsflächen) ausschließen, die momentan zulässig sind. Die Nennung von „Balkonkraftwerken“ im Gesetzestext könne damit zu einer Einschränkung weiterer Nutzungskonzepte führen.
Relevante Einzelfälle & Förderpraxis
Gerichtliche Entscheidung gegen pauschales Verbot
Das Landgericht Dessau-Roßlau entschied im Mai, dass Kleingartenvereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht pauschal untersagen dürfen. Ohne nachvollziehbaren Grund sei ein allgemeines Verbot unzulässig.
Förderungen in Berlin
In Berlin werden solche Anlagen im Kleingarten seit März 2025 über das Programm „Solarplus Berlin“ gefördert – mit einem Zuschuss von aktuell 250 Euro (zuvor 500 €), sofern der Grundstückseigentümer zustimmt.
Auswirkungen & Bedeutung
Verbesserte Planungssicherheit
Kleingärtner:innen erhalten Klarheit, dass kleine Steckersolaranlagen nicht den Status eines Wohnhauses beeinflussen.
Schutz von Rechten
Die Nutzung von Solarenergie soll nicht zu Verlusten beim Pacht- oder Kündigungsschutz führen.
Wichtiger Schritt für Bürgerenergie
PV‑Anlagen in Kleingärten fördern die dezentrale Energiewende – diese Initiative kann hier den Weg für weitere Bürgerenergie-Projekte ebnen.